Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Die meisten Krankenkassen erstatten Kosten für Geburtsvorbereitungskurse in Höhe der aktuellen Hebammengebührenverordnung (HebGV). Als angestellte Hebammen in der Kursleitung kann ich die Kurse nicht direkt mit der Krankenkasse verrechnen. Nachdem ich aber Vertragshebamme der gesetzlichen Kassen bin, besteht die Möglichkeit, die am Ende des Kurses erhaltene Kursbestätigung bei der Krankenkasse einzureichen mit der Bitte um Rückerstattung in obiger Höhe. Erstattet werden nur die Stunden, an denen die Teilnehmerin auch tatsächlich teilgenommen hat.
Aktueller Erstattungssatz (Stand 2018) für 14 Stunden Geburtsvorbereitung in der Gruppe: 111,44€
Partnergebühr für 4 Stunden (plus 1 Std Mittagspause): 60 €
Auch diesen Kostenpunkt übernehmen inzwischen einige Krankenkassen des Partners, er bekommt daher eine eigene Kursbestätigung mit diesem Betrag. Häufig werden die Kosten zu 80% übernommen, manche Kassen erstatten den Gesamtbetrag, einige wenige erstatten nicht. Auskunft gibt der zuständige Sachbearbeiter. Privatkassen bieten andere Konditionen, Auskunft gibt auch hier der zuständige Sachbearbeiter.
Darüber hinaus verbleibt ein Eigenanteil, den die Familien privat entrichten müssen und der nicht erstattet wird (Ausnahme u.U. private Krankenversicherung der Frau) in Höhe von 53,56 €.
Aus diesen drei Anteilen ergibt sich die Gesamtgebühr von 225 €.
Bitte beachten Sie:
Eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist meist problemlos möglich, garantieren können wir sie jedoch nicht.